Nach kompliziertem Beinbruch bei ihrem Kleinkind sollen die Eltern die Ambulanzfahrt vom Spital nach Hause selber berappen. Das wirft, wie der “Kassensturz”-Beitrag offenlegte, nicht nur Abgrenzungsfragen auf, sondern auch Fragen zur Fahrsicherheit (Aussagen der Kantonspolizei Bern). Das Spital – hier das Inselspital Bern – übernahm die Kosten nicht und lieferte auch Argumente dazu, die später präzisiert wurden. Ein Behindertentaxi wäre das richtige Fahrzeug für einen solchen Transport. Eine Regelung, wonach in gewissen Fällen (in welchen?) die Krankenkasse oder das Spital dafür aufkommen muss, ist wohl kaum zu finden. Die Fahrt nach Hause muss also wohl oder übel von den Eltern bezahlt werden, was wohl zumutbar ist für eine Strecke zwischen Bern und Steffisburg. Ein Sturm im Wasserglas, vom “Kassensturz” unnötig in Gang gesetzt, mal ganz abgesehen davon, dass der Beitrag nur wenige Zuschauer interessiert haben dürfte.
Kassensturz vom 1.6.2010: Ambulanzfahrten nach Hause – auf wessen Kosten?
Juni 2nd, 2010 · Kommentare
Tags: "Kassensturz"-Beiträge





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