Eine Angestellte merkt, dass ihr Chef die Pensionskassen-Beiträge zwar von ihrem Lohn abgezogen, jedoch nicht in die Pensionskasse einbezahlt hat. Der Arbeitnehmerin droht ein Verlust von mehreren Tausend Franken. «Kassensturz» sagt, worauf zukünftige Rentner bei ihrer Kasse achten müssen. Der Rat an die versicherten Arbeitnehmer, doch nachzuprüfen, ob ihr Arbeitgeber die Beiträge auch vorschriftsgemäss weiterleitet, war sicher nicht falsch, wenn auch nicht neu. Weshalb wird langweiliger Stoff in einem aktuellen Informationsmedium präsentiert? Wird uns der “Kassensturz” nächstens noch die Rechtschreiberegeln erklären?
Kassensturz vom 23.2.2010: um Pension geprellt
Februar 23rd, 2010 · Kommentare
Tags: "Kassensturz"-Beiträge





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