Kartelle verhindern, Preisabsprachen ahnden, fehlbare Firmen büssen: Das ist Aufgabe der Wettbewerbskommission Weko. Denn immer wieder verhindern Konzerne den freien Wettbewerb – zum Schaden der Schweizer Konsumenten: Bei Parallelimporten muss die Weko jetzt die Zähne zeigen.
Nachdem der Kassensturz eben erst über das Problem von Markenartikeln informiert und Elmex als Beispiel benutzt hatte – im Kassensturzblog wurde darüber berichtet -, durfte man nun das Ergebnis des Weko-Entscheides erwarten. Nur hat der Kassensturz das in seiner Ankündigung nicht gesagt, ätsch!
Nun zum Entscheid: Die Weko hat den Hersteller der Zahnpasta Elmex mit 4,8 Millionen Franken gebüsst. Wegen langjährigem Verbot von Parallelimporten der billigeren Elmex aus Österreich. Schweizer Detailhändler konnten deshalb sich nicht im Ausland günstig eindecken. Die Klage von Denner dagegen führte nun zum Erfolg.
Betroffen ist Gaba, aber die Signalwirkung reicht natürlich über diese Firma hinaus – sehr erfreulich. Gillette ist ein ähnlicher Fall, beschrieben auf unserem Blog und auch auf der Website der Stiftung für Konsumentenschutz.






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