
So werden bei Ebay berüchtigte Klone angepriesen, Klone des iPhone:
BRAND NEW i9+++ Cell Phone New Version, 6 page Menu
3.2 Inch Touch Screen, Quad-Band, Gravity Sensor
Dual-SIM Dual-Standby, Shake & Change Control
ONE YEAR Manufacturer WARRANTY
Dazu hat das Apfelblog einen aufschlussreichen Beitrag gebracht, gestützt auf Hinweise des Bloglesers Donnerknall. Darin wird der KTipp zitiert, wo Redaktor Darko Cetojevic den beachtenswerten Text “iPhone-Klone haben Vor- und Nachteile” geschrieben hatte.
Interessante Geschichte: KTipp nimmt sich heraus, Vorteile von Klonen darzustellen. Und schliesst mit dem Ausspruch: “Wichtig – der Erwerb eines solchen iPhone-Klons ist legal”.
Im Apfelblog wurde nachgehakt und nach der rechtlichen Situation gefragt, unter Bezug auf die Website Stop Privacy. Die Quintessenz: Der Handel mit unerlaubt kopierten Produkten ist verboten. Der Händler riskiert zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Gefälschte Marktenprodukte darf man auch nicht kaufen, ferner darf man sie nicht in die Schweiz einführen.
Beim Grenzübertritt kann der Zoll gefälschte Waren einziehen. Hat man nun – via Ebay oder nicht – eine solche Nachproduktion in der Hand, muss man damit rechnen, dass sie eingezogen wird.
Dass Ebay trotzdem mit KA08, dem Mini Phone, und i9+ handelt, ist nach dem, was von Ebay-Praktiken bekannt ist, sicher nicht überraschend. Etwas gewöhnungsbedürftig ist eher das Verhalten des KTipp. “Sie sind dem Original aber anderweitig überlegen”, steht stolz in Cetojevic’ Bericht.
Gutes Posting im Apfelblog!





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