Der Schweizerische Bundesrat hat am 8. April 2009 beschlossen, das erste nach den OECD-Standards neu verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Verfassung sieht in Art. 141 vor, dass solche Abkommen nicht dem fakultativen Referendum unterstehen, wenn sie gegenüber früher geschlossenen Verträgen “keine wichtigen Zusatzverpflichtungen” beinhalten.
Die von der Lockerung des Bankgeheimnisses – siehe Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Amtshilfe – bewirkte Änderung erscheint aber in den Augen vieler als “wichtig”. Den definitiven Entscheid wird das Parlament fällen.
Am 28. April werden die Verhandlungen mit den USA aufgenommen. Jene mit Japan seien bereits im Gang, heisst es. Beides war vom Bundesrat am 25. März so festgelegt worden.






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