Die Masche ist ganz einfach: Ende September 2008 war in eBay ein Handy der Marke “BlackBerry Bold 9000″ zum Ersteigern ausgeschrieben. Bei der Steigerung bekam ein Käufer den Zuschlag auf Höhe von 319 €. “Herzlichen Glückwunsch, der Artikel gehört Ihnen”, teilt eBay mit. Verkäuferin sei C. H. in Lübeck. Sie läuft bei eBay unter dem Usernamen cockergirly.
Per eBay-Mail wird der Käufer aufgefordert, den Betrag auf das Konto von C. H. zu überweisen, ein Konto bei der Commerzbank. Am 1. Oktober nahm der Käufer die Überweisung vor. Doch das Handy traf nie ein, und damit könnte aus dem eBay-Fall ein Betrugsfall werden.
Am 13. November mahnte der Käufer die Verkäuferin, mit Frist. Noch gleichentags kam die vielversprechende Antwort: “Das Handy ist nicht bei mir eingetroffen und ich werde Ihnen das Geld zurück überweisen, bitte um Bankverbindung. Der Händler hat mir mehrere Handys versprochen und keins ist gekommen. EBay weiss Bescheid. Mit freundlichen Grüssen: H.” Aber auch am 1. Dezember war kein Geld überwiesen, und das Handy blieb weg.
Die Verkäuferin, die gar keine war, erbat eine Erstreckung der Zahlungsfrist bis Ende Jahr. Weshalb aber sollte der geprellte Käufer, wenn er schon Umtriebe wegen seines fehlenden Handys hatte und kein Geld als Ersatz zurück bekam, weshalb sollte er bei diesem Spiel mitspielen? Am 6. Dezember blieb das Geld noch immer aus. Am 9. Dezember teilte Frau H. mit, sie habe 119 € einbezahlt, was aber nicht zutraf. Am 17. Dezember war noch immer nichts einbezahlt.
Zu beachten: eBay verfolgt bei Reklamationen nur Fälle weiter, die weniger als 60 Tage zurückliegen. Die Anbieterin hatte im vorliegenden Fall erklärt, die Ware werde nicht sofort geliefert, weil sie aus Nürnberg komme. Damit vergingen natürlich wertvolle Tage der Klagefrist bei eBay. Tipp: Nur Geschäfte eingehen, bei denen die Lieferung sofort erfolgt. Dies auch deshalb, weil lange Lieferfristen verraten, dass die Anbieterin oder der Anbieter die Ware noch gar nicht besitzt! Auch der Hinweis der Anbieterin, eBay sei über die Verzögerung beim Handy-Liefern informiert, zielt darauf, die Frist von 60 Tagen reklamationsfrei zu nutzen.
Ein handfestes Beispiel zum “Kassensturz”-Bericht vom 25. November 2008. Pikantes Detail: eBay hat die verständlicherweise negative Bewertung dieses “Geschäfts” aus der Website gekippt. Ganz klar: an negativen Berichten ist nicht nur die Verkäuferin nicht interessiert, sondern auch eBay nicht. Deshalb sind die Bewertungen auch von null Wert.
Am 5. Januar 2009, volle drei Monate später, zeigte die Bank endlich die Einzahlung der € 319 an. Nie mehr mit eBay!
Vgl. ZDF-Sendung “WISO” vom 16. Juni 2008 unter den Titeln “Nutzer, Gauner & Opfer” sowie “Die Ebay-Falle”.






3 Kommentare ↓
1 Manfred // Dez 12, 2008 at 11:04
Diese Geschichte bildet den klassischen “Verkaufsagenten-Betrug” ab.
Eine ganze Sammlung solcher Fälle findet sich hier:
http://www.outbay.ch/phpBB3/viewforum.php?f=34
2 Kassensturz vom 20.4.2010 über Ebay-Missbrauch | K A S S E N S T U R Z B L O G // Mrz 17, 2011 at 08:44
[...] 25. November 2008. Ferner berichtete das Kassensturzblog über einen selber erlebten Fall mit einer [...]
3 Kassensturz über Ebay und Ricardo | K A S S E N S T U R Z B L O G // Mrz 17, 2011 at 08:50
[...] selber erlebte Gaunereien auf Internetplattformen wie Ricardo und Ebay haben wir in diesem Blog schon wiederholt berichtet. Im “Kassensturz” war am 25. November 2008 und am 20. April [...]
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