iPhone-Kunden sind über Swisscom verärgert, sagt der “Kassensturz”. Denn selbst wer für das iPhone den vollen Gerätepreis bezahle, könne nur mit Swisscom telefonieren. Für andere Anbieter bleibe das Handy gesperrt. Es sei SIM-locked. So kündigte «Kassensturz» den Beitrag an.
Prof. Roger Zäch führte im Laufe der Sendung eine “Wettbewerbsbeschränkung” ins Feld, was aber nicht zu überzeugen vermochte. Verknüpfungen wie jene von Swisscom mit Apple sind weltweit und seit langem üblich. Wirkte Zäch zu lange bei der Wettbewerbskommission, die allen Kooperationen mit der bissigen Skepsis eines Cerberus begegnet? Die Kritik in dieser Richtung war nicht haltbar.
Unzulässig ist eine solche “Masche” (Wortwahl des “Kassensturz”) schon gar nicht, wohl aber unangenehm für Kunden, die sich dieses SIM-Locks nicht bewusst sind, wenn sie das Gerät kaufen. Somit hätte “Kassensturz” sein Auge vor allem auf diese Information oder eber Nichtinformation richten müssen, was aber nicht der Fall war. Das wäre hilfreicher gewesen als der trügerische Schaumschlägerspruch, dass neue Besitzer des iPhones “jetzt nicht einmal damit telefonieren können”.
Immerhin vermittelt er auf seiner Website einen Link auf den iphone-Blog, der umgekehrt auf den “Kassensturz”-Beitrag verweist – endlich spielt die Venetzung, sehr gut! Der Blog unterhält auch ein Forum. Interessant wäre noch gewesen, dem Kauf im Ausland weiter nachzugehen – einer Alternative immerhin.






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