Eine Coiffeuse merkt kurz vor ihrer Pensionierung, dass die Ausgleichskasse ihre Einzahlungen nicht korrekt erfasst hat. Grund: neue AHV-Nummer wegen Namensänderung. Wer keine ungerechtfertigte Rentenkürzung riskieren will, muss die AHV-Abrechnung kontrollieren.
«Kassensturz» versprach Tipps. Das wurde auch erfüllt und ist für künftige Rentner der AHV auch bitter nötig. Mehrere AHV-Nummern zur selben Person sind tatsächlich ein Problem, aber nicht nur bei einem Namenwechsel.
Uns ist der Fall einer Zürcher Lehrperson bekannt, die aus andern Gründen zwei Nummern zugeteilt bekam, ohne dass sie sich dessen bewusst war. Auch die Ausgleichskasse, welche die Rentenvorausberechnung machte, realisierte das nicht, was prompt zu einer Beitragslücke und einer falschen Rentenangabe führte. Diese falsche Angabe hätte leicht in ein Scheidungsdokument Eingang finden und zu falschen Entscheiden führen können, wären die Beteiligten nicht misstrauisch geworden. So leichtfüssig sollten sich deshalb die Ausgleichskassen, die zwischen Bundesamt für Sozialversicherung und Kantonen ein etwas gar selbstherrliches Leben führen, nicht geben. Leider hat hier der “Kassensturz” nicht auf die Finger gehauen.
Der “Kassensturz”-Fall ist eigentlich ein Sturm im Wasserglas, ein Vorfall, den die Ausgleichskassen uns allen ersparen könnten. Das würde ihnen auch besser anstehen als der billige Spruch, die Kassen hätten das “Mengenproblem” im Griff.





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